Was ist nach einem Unfall zu beachten?

Beauftragen Sie einen Gutachter und Rechtsanwalt Ihrer Wahl bzw. Ihres Vertrauens.

Zuerst sollten Sie sich im Klaren sein, ob es sich um einen fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) handelt oder ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben (Vollkaskoschaden).

Sollte es sich um einen Kaskoschaden handeln, müssen Sie zwingend Rücksprache mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung halten. In der Regel obliegt dieser, gemäß Versicherungsbedingungen das Recht zu bestimmen, was nun passiert. Die Versicherung bestimmt hier selbst, ob und welcher Gutachter zur Besichtigung beauftragt wird.

Anders im Haftpflichtschadenfall. Hier haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen, der Werkstatt und des Rechtsanwalts. Je nach Ausmaß des Unfallschadens sollten Sie unverzüglich tätig werden und einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Besichtigung des Schadens beauftragen. Ausserdem ist es empfehlenswert, die Abwicklung von einem qualifizierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) übernehmen zu lassen.

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich sämtliche Rechtsanwaltskosten und Gutachterkosten zu tragen.

Sollten Sie sich unsicher sein was in Ihrem Fall nun zu tun ist, zögern Sie nicht und rufen Sie uns sofort an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.