Ein Kurzgutachten ist eine verkürzte Form des Gutachtens. Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie auch bei Bagatellschäden die Möglichkeit, eine objektive Schadensermittlung zu nutzen. Die Rechtsprechung hat eine Bagatellgrenze von 750-1.000 Euro für Unfallschäden festgelegt, bei der die Kosten für ein vollständiges Gutachten nicht erstattet werden müssen.  Da die Kosten für ein Kurzgutachten zudem mit dem eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Werkstatt vergleichbar sind, werden diese auch von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht erstattet.

Ein Kurzgutachten beinhaltet folgende Punkte:

  • Einen Beschreibungstext über die Unfallschäden und die Beobachtungen durch den Gutachter
  • Beweissicherungsfotos über den Zustand und die Beschädigungen am Kfz
  • Die Kalkulation der Reparaturkosten
  • Wichtige Fahrzeugdaten

Somit werden alle wichtigen Informationen zu einem Fahrzeug und seinem Zustand durch den Sachverständigen zusammengetragen.

Darüber hinaus erstellen wir Kurzgutachten für Ihr Auto jedoch nicht nur bei einem Unfallschaden, sondern es gibt noch weitere Fälle:

  • Sie möchten Ihr Firmenfahrzeug nach einer gewissen Nutzungsdauer aus ihren Büchern schreiben lassen und benötigen dafür eine kostengünstige Wertermittlung.
  • Sie möchten einen importierten oder selbst zusammengebauten Oldtimer neu versichern lassen und benötigen dafür den Wert des Fahrzeugs.