Gutachten

Neben der Bewertung von Fahrzeugen – insbesondere nach der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges – ist vor allem die Erstellung von Gutachten Teil meiner Sachverständigentätigkeit. Oberstes Gebot bei dieser Arbeit ist es, neutral und objektiv zu sein. Jede Partei (der Geschädigte, die Werkstatt, die Versicherung, das Autohaus oder ein Rechtsanwalt) hat einen anderen Wunsch an das Ergebnis des Gutachtens. Die Unparteilichkeit zusammen mit der Zuverlässigkeit sind die Pfeiler meiner Gutachtertätigkeit. Sie können sich darauf verlassen, dass ich nicht im Sinne einer Partei agiere, sondern mit allen beteiligten Parteien kommuniziere und mit offenen Augen meiner Arbeit nachgehe.

Die unterschiedlichen Bereiche der Gutachten finden Sie auf den folgenden Unterpunkten näher beschrieben.